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  #1  
Alt 12.09.2024, 10:33
Konni, im Istrien Forum
Konni offline
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Interessen: Istrien - Dalmatien - Geschichte und Mythen
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: im schönen (sym)badischen Odenwald
Beiträge: 7.327
Böse Afrikanische Schweinepest - kuriose Vorschrift für Greifvögel

Zum Thema "afrikanische Schweinepest" steht heute ein sehr interessanter Artikel in unserer "Rhein-Neckar-Zeitung".

Hier wurde ein Interview mit einem Kreisjägermeister aus der Region geführt u.a. was er persönlich von dem ganze Prozetere hält. Hier ging es auch um die Schutzmaßnahmen von Maislabyrinthen oder Campingplätzen und ob diese Maßnahmen übertrieben wären.

Er sagte, dass er diese für relativ wirkungslos hält und grenzt an politischen Aktionismus. Dabei hat er eine kuriose Geschichte erzählt:

„Ein befreundeter Falkner aus Hessen hatte vor kurzem von seinem zuständigen Veterinärsamt die Anweisung erhalten, dass seine Greifvögel bitte nur noch entlang von Wegen fliegen sollen“




Anmerkung von mir: Werden jetzt auch Flugverbotsschilder für Greifvögel u.a. im Wald aufgestellt, mit dem Hinweis: Bitte nur die erkennbaren Waldwege benutzen! Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe!?!?!



- - - - -



Herzliche Grüße aus dem (sym)badischen Odenwald,
Konni





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  #2  
Alt 12.09.2024, 20:50
Christian offline
Kroatien-Fan
 
Kroatien Fan seit: 27.06.2019
Beiträge: 429
Standard

Zitat:
Zitat von Konni Beitrag anzeigen
Zum Thema "afrikanische Schweinepest" steht heute ein sehr interessanter Artikel in unserer "Rhein-Neckar-Zeitung".

Hier wurde ein Interview mit einem Kreisjägermeister aus der Region geführt u.a. was er persönlich von dem ganze Prozetere hält. Hier ging es auch um die Schutzmaßnahmen von Maislabyrinthen oder Campingplätzen und ob diese Maßnahmen übertrieben wären.

Er sagte, dass er diese für relativ wirkungslos hält und grenzt an politischen Aktionismus. Dabei hat er eine kuriose Geschichte erzählt:

„Ein befreundeter Falkner aus Hessen hatte vor kurzem von seinem zuständigen Veterinärsamt die Anweisung erhalten, dass seine Greifvögel bitte nur noch entlang von Wegen fliegen sollen“




Anmerkung von mir: Werden jetzt auch Flugverbotsschilder für Greifvögel u.a. im Wald aufgestellt, mit dem Hinweis: Bitte nur die erkennbaren Waldwege benutzen! Bei Nichtbeachtung droht eine Geldstrafe!?!?!


Ja aber 1. was macht man, wenn sich der Falke auf so einen Wildschwein-Keiler stürzt und mit dem dann davon fliegt und er dann auf der falschen Seite des Weges in den Gegenflugverkehr kommt und es einen Unfall in der Luft gibt? Übernimmt das Amt dann die Haftung?
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  #3  
Alt 13.09.2024, 07:12
Lutz, im Istrien Forum
Lutz offline
Admin
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Frankenthal/Pfalz
Beiträge: 5.650
Standard

Dafür gibt es die Flugverkehrskontrolle:


Flugverkehrskontrolle (FVK; englisch air traffic control, ATC) ist ein Teilbereich der Flugsicherung und bezeichnet den bodenbasierten Dienst von Fluglotsen, die Flugzeuge am Boden und in der Luft leiten. Der primäre Zweck der Flugverkehrskontrolle ist die Staffelung von Flugzeugen, um Kollisionen zu vermeiden, die Organisierung und Beschleunigung des Verkehrsflusses sowie die Bereitstellung von Informationen und Unterstützung der Piloten. In einigen Staaten übernimmt die Flugverkehrskontrolle auch teilweise Sicherheits- und Verteidigungsaufgaben (wie in den Vereinigten Staaten) oder wird gänzlich durch das Militär durchgeführt (wie in Brasilien).
Die Vermeidung von Kollisionen wird durch Staffelung erreicht. Hierbei steht die Einhaltung der vertikalen und horizontalen Mindestabstände zwischen den Flugzeugen im Vordergrund. Viele Flugzeuge verfügen inzwischen über ein Kollisionswarnsystem, welches als zusätzliches Hilfsmittel neben der primären Flugverkehrskontrolle existiert. Zusätzlich zu ihrer Hauptaufgabe bietet die Flugsicherung weitere Dienste an, wie beispielsweise Informationen für Piloten, Wetterdaten, Navigationsinformationen und NOTAM.
In vielen Staaten wird die Flugverkehrskontrolle in einem Großteil des Luftraumes durchgeführt und steht allen Luftraumnutzern zur Verfügung (privat, kommerziell und militärisch). Wenn Fluglotsen für die Staffelung aller oder einiger Luftfahrzeuge verantwortlich sind, wird dieser Luftraum als kontrollierter Luftraum bezeichnet. Abhängig von der Luftraumklasse und der Art des Fluges gibt die Flugverkehrskontrolle Anweisungen, die vom Piloten zu befolgen sind, oder nur Informationen, die den Piloten helfen sollen. In allen Fällen liegt die letztendliche Verantwortung für die sichere Flugdurchführung jedoch beim Pilot in command, der in Notfällen auch von den Anweisungen der Flugverkehrskontrolle abweichen darf.
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  #4  
Alt 13.09.2024, 07:31
Wolfram, im Istrien Forum
Wolfram offline
Admin
Interessen: Istrien - Kvarner Bucht - Nord- und Mitteldalmatische Adria
Kroatien-Profi
 
Kroatien Fan seit: 01.12.2009
Ort: Wilhelmsfeld / Rhein-Neckar-Kreis
Beiträge: 6.412
Standard

Zitat:
Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
Dafür gibt es die Flugverkehrskontrolle:

In allen Fällen liegt die letztendliche Verantwortung für die sichere Flugdurchführung jedoch beim Pilot in command, der in Notfällen auch von den Anweisungen der Flugverkehrskontrolle abweichen darf.

... also beim Falken!

- - - - -
Beste Grüße aus Wilhelmsfeld
Wolfram

Wer seine Ansicht mit anderen Waffen als denen des Geistes verteidigt,
von dem muß ich voraussetzen, daß ihm die Waffen des Geistes ausgegangen sind.


(Otto von Bismarck)


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